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Schonzeitaufhebung für Rehwild konkretisiert !

01.04.2025

Um den Aufbau gesunder Mischwälder zu unterstützen, hat der Kreis Warendorf auch für April 2025 eine Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Schonzeit für Schmalrehe und Rehböcke erlassen.

 Auf Weisung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen musste diese Allgemeinverfügung nun konkretisiert werden.

 Wichtigste Änderung: Vom 1. bis 30. April ist die Bejagung von Schmalrehen und Böcken im Kreis Warendorf lediglich an reinen Laubholz- oder Laubholzmischkulturen aus Pflanzung oder Naturverjüngung erlaubt. Weitere Details sind der Allgemeinverfügung (https://www.kreis-warendorf.de/aktuelles/bekanntmachungen) zu entnehmen.

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