Jagdwesen

Leitfaden für eine ordnungsgemäße Beseitigung von Wildtierkörpern

19.11.2020

Afrikanische Schweinepest ASP – Was muss der Jäger tun?


Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Hausund Wildschweine betroffen sind.

Hegering Beckum gewinnt Trapperseminar


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22.09.2019

Am 22.09.19 hat der Revierjagdmeister Christian Hembes ein Fallenseminar In Beckum abgehalten. Der Hegering Beckum hat sich bei der Fallenaktion der KJS WAF hervorgetan, in dem er die meisten Wipprohrfallen im Kreis geordert hat. Das Seminar, bei der auch die Naturschutzobleute der anderen Hegeringe der KJS WAF geladen waren,  war Anerkennung für diese Leistung. Nach einem Vortrag ging es ins Revier zur Exkursion mit den knapp 40 Teilnehmern.

Christian Hembes ist als Berufsjäger am Dümmer für den Naturschutz eingesetzt und beschäftig sich überwiegend mit Prädationsmanagement in Form von Fallenjagd. Der Profi hatte viel zu berichten: die Standorte sollte man an Verbindungslinien im Revier wählen – Hecken, Bachläufe, Straßen, Dämmen. Bei schmalen und dichten Hecken empfiehlt der Profi einen Einbau quer in die Hecke. Unabhängig vom eingesetzten System empfiehlt er, die Fallen professionell zu bewirtschaften: alle 2 Wochen die Fallenstege zu Falle hin frei machen mit Rechen/Laubbläser, den Fangraum von alten Köderresten säubern und frisch zu ködern. Dabei sollte ruhig regelmäßig gewechselt werden: von Hundefutter, Dörrobst über Fisch, Früchten und Wildbret bzw. die Kombination aus diesen. „Süß und herzhaft“ schmeckt schließlich auch dem Raubwild. Auch die vernünftige zahlenmäßige  Abdeckung der Revierfläche mit einer ausreichenden Anzahl von Fallen ist wichtig, denn „viel hilft auch viel“, so Hembes.  Dabei  ist ein fuchsfängige Rohrfalle pro  100 ha untere Grenze und zu viele Fallen gäbe es nicht.

Effektive Fallenjagd ist der Grundbaustein von Artenschutz und Niederwildhege und elementar für Eindämmung der Neozoen Mink, Marderhund und Waschbär. Fangjagd ersetzt allerdings nicht das wachsame Auge des Jägers und die anderen Bejagungsarten wie Baujagd und Ansitz. Raubwildjagd bleibt eine ganzheitliche Aufgabe.
Ein Dank geht an die Familie Roxel für die herzliche Gastfreundschaft bei der Bereitstellung von Raum und Revier.

Rundschreiben über die “Afrikanische Schweinepest”


Rundschreiben über die “Afrikanische Schweinepest” von Henning Rehbaum MdL und Daniel Hagemeier MdL

NRW-Landwirtschaftsministerium hebt Schonzeiten für Schwarzwild auf


5. Januar 2018, Dortmund (LJV). Das NRW-Landwirtschaftsministerium hat per Erlass vom 4. Januar 2018 die Unteren Jagdbehörden gebeten, die Schonzeiten für alles Schwarzwild auf allen bejagbaren Flächen mit sofortiger Wirkung bis zum 31. März 2021 aufzuheben. „Die Schonzeit für Schwarzwild ist damit aus Gründen der Landeskultur i. S. von § 22 Absatz 3 BJagdG Satz 1 landesweit ganzjährig aufgehoben“, so das Ministerium.

Ausgenommen von dieser Schonzeitaufhebung sind nur Bachen mit gestreiften Frischlingen unter ca. 25 kg.

Das NRW-Landwirtschaftsministerium begründet diesen Schritt mit der aktuellen Entwicklung des ASP-Seuchengeschehens in Polen und Tschechien sowie mit sehr hohen Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen, Sportanlagen sowie Grünflächen in befriedeten Bezirken.

Zugleich soll die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung NRW kurzfristig ein Bejagungskonzept erstellen, um eine waidgerechte Jagdausübung sicherzustellen.